Unterstützungsmöglichkeiten für Gemeinden

Der Ausschuss für Kirchenmusik informiert

Die aus dem Pauschalbetrag für Personalkosten der Kirchenmusik generierten Mittel dienen der kirchenmusikalischen Arbeit im Dekanat. Die Vergabe dieser Mittel geschieht auf Antrag und orientiert sich an der landeskirchlichen Regelung. Das Dekanat unterstützt die kirchenmusikalische Arbeit mit dem Ziel, die musikalische Verkündigung und Qualität auf hohem Niveau zu halten. Nicht in Anspruch genommene Beträge werden der Rücklage für Kirchenmusik im Dekanat zugeführt.


Vorgehensweise zur Antragstellung zur Unterstützung der Kirchenmusik im Dekanat

1. Gemeinde oder Dekanatskantor stellt einen Antrag an den Ausschuss für Kirchenmusik

  • bis Ende Januar für das erste Halbjahr
  • bis Ende August für das zweite Halbjahr

2. Der Ausschuss für Kirchenmusik berät in seiner Sitzung über den Antrag

Es erfolgt eine Mitteilung an den Antragsteller und den DSV.

3. Innerhalb 8 Wochen nach der Veranstaltung muss dem Ausschuss für Kirchenmusik eine Abschlussrechnung (mit einzelner Auflistung der Beträge) vorgelegt werden

Formular: AfK003

4. Der Ausschuss für Kirchenmusik legt die entsprechende Unterstützung fest und veranlasst die Anweisung beim DSV

Antragsteller und DSV werden vom Ausschuss für Kirchenmusik informiert

Ansprechpartner bei Fragen sind die Dekanatskantoren und der Ausschuss für Kirchenmusik.