„Wir lassen niemanden auf seinem letzten Weg allein“

veröffentlicht 19.11.2025, Evangelisches Dekanat Ingelheim-Oppenheim

Die Haltung des Evangelischen Dekanats Ingelheim-Oppenheim zum neuen rheinland-pfälzischen Bestattungsgesetz

Viele Menschen reden gerade über den letzten Weg in dieser Welt. Denn das neue rheinland-pfälzische Bestattungsgesetz bietet neue Möglichkeiten, die eigene Beisetzung zu gestalten. Die gut besuchten Infoveranstaltungen zu diesem Thema zeigen, dass es den meisten Menschen keineswegs egal ist, wie mit ihnen nach dem Tod umgegangen wird – es soll insbesondere persönlich und würdevoll sein. Wie schon seit Generationen, so möchten die evangelischen Pfarrerinnen und Pfarrer des Dekanats Ingelheim-Oppenheim den Menschen diesen Wunsch auch in Zukunft erfüllen.

Für einige Neuerungen des Bestattungsgesetzes, das mit dem 27.9.2025 in Kraft getreten ist, hat sich die Kirche, so Dekan Olliver Zobel schon lange eingesetzt. Dazu gehört die Möglichkeit, „Sternenkinder“, d.h. Kinder, die während der Schwangerschaft verstorben sind, beerdigen zu können. Im freieren Umgang mit der Asche der Verstorbenen (z. B. bei Flussbestattungen oder beim Verstreuen der Asche im Garten oder dem Pressen eines Teiles der Asche zu einem Diamanten), den das Gesetz erlaubt, sieht Dekan Zobel keinen Hinderungsgrund, nicht vorher eine öffentliche christliche Trauerfeier stattfinden zu lassen. Außerdem würden Kirchengemeinden gerade prüfen, ob für diese Feiern nicht verstärkt die Kirchen genutzt werden könnten, gerade wenn die Urne danach nicht auf einem Friedhof beigesetzt wird.

Besonders wichtig ist dem Dekan, dass es weiterhin eine öffentliche Möglichkeit gibt, von dem oder der Verstorbenen Abschied zu nehmen, um niemanden auszuschließen. Auch wenn eine Trauerfeier sehr individuell und persönlich gestaltet wird, so ist dies für den Theologen keine private Feier. Denn nach christlichem Verständnis ist der Mensch ein Geschöpf Gottes und damit sei auch sein Sterben keine Privatsache. Natürlich könnten hier aus seelsorgerlichen Gründen Ausnahmen gemacht werden, aber dies war auch schon vor diesem Gesetz möglich. 

Für die stellvertretende Dekanin Vanessa Bührmann werfen die neuen Möglichkeiten des Umgangs mit der Asche auch einige Fragen auf: Was ist zum Beispiel, wenn die Urne in einem privaten Raum aufbewahrt wird und diese damit nicht mehr ohne Absprachen für alle zugänglich ist? Was passiert, wenn ein Haus verkauft werden soll, in dessen Garten die Asche von Verstorbenen verstreut wurde? All das sind für die Theologin wichtige seelsorgerliche Fragen, die einer sorgfältigen Klärung bedürfen. „Gerade diese Fragen sollte man gut im Blick haben, so die Theologin, „wenn man die eigene Totenfürsorge formuliert, mit der man seinen letzten Willen zur eigenen Bestattung festhält.“ Um diesen und einigen anderen Fragen zum Bestattungsgesetz nachzugehen, lädt das Dekanat im kommenden Januar Hauptamtliche und Verantwortliche aus den Kirchengemeinden zu einem Gesprächsabend mit Experten ein. Weitere Infoabende für Menschen, die sich mit den Möglichkeiten des rheinland-pfälzischen Bestattungsgesetzes auseinandersetzen wollen, werden im Verlauf des Jahres folgen. Außerdem gibt es von Seiten des Dekanats Überlegungen, an den Kirchen öffentliche Gedenkorte als Orte des Abschieds für Menschen zu schaffen, die im privaten Kontext beigesetzt wurden.

Besonders wichtig ist es der stellvertretenden Dekanin schließlich auch, darauf hinzuweisen, dass die Pfarrerschaft im Dekanat die Menschen auf ihrem letzten Weg weiter begleiten will – bei der Entscheidung, bei den letzten Schritten und beim Abschiednehmen. Und sie betont, dass eine öffentliche Trauerfeier für Kirchenmitglieder immer möglich sei – auch wenn Pfarrpersonen den eigentlichen Bestattungsakt zum Beispiel im Garten erst einmal nicht begleiten werden: „Wir lassen niemanden auf seinem letzten Gang allein und so soll es auch bleiben.“